Einleitung
Einleitung
Nach einjähriger intensiver Verhandlung wurde zwischen dem AOK-Landesverband Baden-Württemberg, der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordwürttemberg und Professor Barth ein Modellprojekt entwickelt, das die Qualität der Mammographie und entsprechender Zusatz- und Nachfolgeuntersuchungen beinhaltet. An diesem Modellprojekt können sich sämtliche mammographierenden Radiologen und Gynäkologen aus Stuttgart und Esslingen beteiligen. Sie erhalten hierzu die Genehmigung der KV Nordwürttemberg.
Anspruchsberechtigt sind AOK-versicherte Frauen, bei denen als Ergebnis einer kurativen Mammographie Befunde (ab Bi-Rad 3) erhoben wurden. Diesen Patientinnen wird vor weiteren Maßnahmen ermöglicht, eine persönliche Zweitbefundung durch Herrn Prof. Dr. Barth oder durch Frau Schweizer, Ärztin für Radiologische Diagnostik (angestellte Ärztin in der Gemeinschaftspraxis Dres. Klett/Reichardt/ Schilling in Stuttgart) durchführen zu lassen.
Wird die Indikation zum Durchführen einer offenen Biopsie gestellt, ist diese grundsätzlich durch einen Zweitbefund zu bestätigen. Die o.g. Ärzte erhalten alle bisher angefertigten Röntgenaufnahmen und Sonogramme zusammen mit dem Dokumentationsbogen sowie eine Einverständniserklärung der Versicherten.
Führt die Beurteilung zu einem von der Erstbefundung abweichenden Ergebnis. wird vom mammographierenden Arzt eine Vorstellung zur weiteren diagnostischen Abklärung durch den Zweitbefunder veranlasst.
Zur Teilnahme an der Vereinbarung sind Ärzte berechtigt, die über eine Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Mammographien verfügen, im Bereich der Ärzteschaften Stuttgart oder Esslingen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und sich verpflichten, die Bestimmungen dieser Vereinbarung zu beachten. Die KV NW erteilt die erforderliche Genehmigung.
Hinsichtlich der Qualitätssicherung ist vorgesehen, dass die Ärzte
- regelmäßig an einem regionalen Qualitätszirkel teilnehmen,
- regelmäßig zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen besuchen und
- das nichtärztliche Personal sich hinsichtlich der Einstelltechnik fortbildet.
- Die Dokumentation der Erst- und Zweitbefundung erfolgt auf einem standardisierten Bogen.
Herr Prof. Dr. Barth und Frau Dr. Schweizer verpflichten sich, die vervollständigten Dokumentationen einschließlich der zur Verfügung gestellten Röntgenaufnahmen an den Erstbefunder zurückzuschicken. Die Erstbefunder stellen die vollständig ausgefüllten Dokumentationen der KV NW mit den Abrechnungsunterlagen zur Verfügung.
Die statistische Auswertung erfolgt durch die KV NW; der AOK Baden-Württemberg wird über die Ergebnisse der Evaluation berichtet; es erfolgt mindestens einmal jährlich ein Erfahrungsaustausch. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg äußerte keine datenschutzrechtlichen Bedenken gegen das Projekt.
Letzte Änderung: 28.02.2008 18:33:19 Uhr