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Was tun bei Behandlungsfehlern

Was tue ich, wenn ich einen Behandlungsfehler durch meinen Arzt vermute?

Liebe Patientin, wenn Sie den Verdacht haben, bei Ihnen könnte es zu einer fehlerhaften Behandlung mit gesundheitlichen Nachteilen gekommen sein, können Sie sich an die hiesige Gutachterkommission der Ärztekammer wenden. Bitte schildern Sie Ihr Anliegen und den Sie beschäftigenden Sachverhalt möglichst unter Verwendung der von uns vorgehaltenen Fragebögen. Die Gutachterkommission prüft dann unter Einschaltung ärztlicher Sachverständiger, ob Ihr Vorwurf berechtigt ist und ein Behandlungsfehler vorliegt. Dieses  Verfahren findet ausschließlich schriftlich statt und ist kostenlos. Auszug aus dem Tätigkeitsbericht der Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht.

Die Gutachterkommission (der Landesärztekammer Baden-Württemberg; Anm. ) hatte im Jahre 1999 eine weitere Zunahme an Anträgen zu verzeichnen. Während im Vorjahr bis zum 30.09.1998 248 Anträge eingegangen waren, betrug die Zahl der Neueingänge im gleichen Zeitraum des Berichtsjahres 263.

Die bis 30.09.1999 abgeschlossenen 178 Verfahren hatten folgendes Ergebnis:
In 146 Fällen = 82,02% kein Behandlungsfehler,
in 32 Fällen = 17,98% ein Behandlungsfehler.

Die Quote der bejahten Behandlungsfehler hat sich hierbei gegenüber dem Vorjahr (18,8 %) etwas ermäßigt.

Die Fachgebiete, in denen die meisten Anträge gestellt werden, sind nach wie vor die Allgemeinchirurgie, die Unfallchirurgie, die Orthopädie und die Gynäkologie. Bei den gynäkologischen Gutachten war die Behandlungsfehlerquote mit 6 von 18 Fällen am höchsten, gefolgt von der Unfallchirurgie (9 Fälle von 29).

Nach wie vor sind es überwiegend die Patienten, die sich an die Gutachterkommission wenden. In einigen Fällen war es aber auch der Arzt, der sich dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers durch seinen Patienten aus- gesetzt sah und deshalb um eine gutachtliche Überprüfung nachgesucht hat. Die Gutachterkommission ist dabei entscheidend auf die Mitarbeit der um Auskunft und Stellungnahme ersuchten Ärzte angewiesen. In ganz überwiegendem Maße kommen diese der entsprechenden Aufforderung auch unverzüglich nach.

Sachauslagen, die durch die Anfertigung von Fotokopien entstehen, werden auf Anforderung vergütet. Soweit es sich um die eigene ärztliche Tätigkeit handelt, entspricht es jedoch der berufsrechtlichen Verpflichtung des Arztes, hierfür kein Honorar zu verlangen.

Nach dem Statut einer Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht so11 die Gutachterkommission den Sachverhalt, soweit erforderlich, mit den Beteiligten mündlich erörtern. Der Patient und der betroffene Arzt werden daher in diesen Fällen zu dem Beratungstermin eingeladen, wobei im Einzelfall der Wunsch zu einer persönlichen Teil e besonders vermerkt ist. Es entspricht langjähriger Erfahrung, da8 sich Mißverständnisse und Zweifel bezüglich der ärztlichen Behandlung am ehesten durch eine persönliche Aussprache ausräumen lassen. Diese Aussprache gibt dem betroffenen Arzt auch die Möglichkeit, seinen Standpunkt gegenüber dem Fachbeisitzer der Kommission, der seine Beurteilung in einem schriftlichen Votum vorbereitet hat, zu vertreten. Hier sei der Hinweis erneuert, daß diese Möglichkeit auch unter Inkaufnahme des Zeitverlustes und gewisser Unbequemlichkeiten genutzt werden sollte, zumal da nach dem bestehen- den Statut gegen die Bescheide der Gutachterkommission kein Rechtsmittel gegeben ist. Die gutachtlichen Feststellungen sind für die Beteiligten nicht verbindlich. Vielmehr steht es dem Patienten wie dem betroffenen Arzt frei, seinen Standpunkt auch auf andere Weise au0ergerichtlich oder gerichtlich weiterzuverfolgen.

Die außergerichtliche Streitschlichtung hat sich allgemein als ein justizpolitisch hoch- aktuelles Thema herausgebildet. Zur Frage der Akzeptanz sei hier nochmals auf die Untersuchung von Professor Dr. G. Neumann, ärztliches Mitglied der Gutachterkommission bei der Bezirksärztekmmer Nordwürttemberg, verwiesen (veröffentlicht in Medizinrecht 1998, 209), wonach bei den verneinten Behandlungsfehlern die Entscheidung der Gutachterkommission in der überwiegenden Mehrzahl hingenommen und nur etwa jeder 9. Fall gerichtsanhängig geworden ist.

Adressen der Ärztekammern in Deutschland,  Österreich und der Schweiz:

Bundesärztekammer
(auch Auslandsdienst)
Herbert-Lewin-Str. 1
50931 Köln
Tel. 0221/40040
Fax: 0221/40 04 388          

Ärztekammer Nordrhein
Tersteegenstr. 31
40474 Düsseldorf
Tel. 0211/43020
Fax: 0211/43 02 200
             
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Jahnstr. 40
70597 Stuttgart
Tel. 0711/769890
Fax: 0711/7698950          

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Deutschhausplatz 3
55116 Mainz
Tel. 06131/288220
Fax: 06131/28 82 288 
             
Bayerische Landesärztekammer
Mühlbaurstr. 16
81677 München
Tel. 089/41471
Fax: 089/41 47 280            

Ärztekammer des Saarlandes
Faktoreistr. 4
66111 Saarbrücken
Tel. 0681/40030
Fax: 0681/40 03 340 
             
Ärztekammer Berlin
Flottenstr. 28 - 42
13407 Berlin
Tel. 030/408060
Fax: 030/40 80 626            

Sächsische Landesärztekammer

Schützenhöhe 16 - 18
01099 Dresden
Tel. 0351/82670
Fax: 0351/8267412 
             
Ärztekammer Brandenburg
Postfach 10 14 45
Dreifertstr. 12
03044 Cottbus
Tel. 0355/780100
Fax: 0355/78 01 036            

Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
Tel. 0391/60546
Fax: 0391/6054-700 
             
Ärztekammer Bremen
Schwachhauser Heerstr. 30
28209 Bremen
Tel. 0421/3404200
Fax: 0421/3404209          

Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8 - 12
23795 Bad Segeberg
Tel. 04551/8030
Fax: 04551/80 31 80
             
Ärztekammer Hamburg
Humboldtstr. 56
22083 Hamburg
Tel. 040/228020
Fax: 040/22 09 980            

Landesärztekammer Thüringen
Im Semmicht 33
07751 Jena-Maua
Tel. 03641/614-0
Fax: 03641/614169
             
Landesärztekammer Hessen
Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt/Main
Tel. 069/97672-0
Fax: 069/97 67 21 28            

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster/Westfalen
Tel. 0251/9290
Fax: 0251/929-2999
             
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Humboldtstr. 6
18055 Rostock
Tel. 0381/492800
Fax: 0381/49 28 044          

Österreichische Ärztekammer
Weihburggasse 10 - 12
A - 1010 Wien 1
Tel. 0043/1-51406
Fax: 0043/1-5140642 
             
Ärztekammer Niedersachsen
Berliner Allee 20
30175 Hannover
Tel. 0511/38002
Fax: 0511/38 02 240          

Schweizerische Ärzteorganisation
Elfenstr. 18
CH - 3000 Bern 16
Tel. 0041/31-3515543
Fax: 0041/31-3515577

Liechtensteinischer Ärzteverein
Gemeindezentrum
FL - 9497 Triesenberg

Letzte Änderung: 28.02.2008 17:21:10 Uhr