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Fallsammlung

Befund

Klinische Angaben:  
Zustand nach subcutaner Mastektomie links im November 1987. Zustand nach Implantation einer Silastik-Prothese. Im Bereich der rechten und linken Brust keine Auffälligkeiten. Diskrete uncharakteristische Resistenzen. Keine Haut- oder Mamillenretraktion, keine Sekretion, keine vergrößerten regionalen Lymphknoten.

Thorax in 2 Ebenen:
Regelrechte Lungenzeichnung ohne eine Verschattung oder einen Rundherd. Unauffällige Hiluszeichnung. Schlankes oberes Mediastinum. Kein Hinweis auf vergrößerte Lymphknoten. Keine Lymphangiosis carcinomatosa. Kein Erguß. Mittelständiges, normal großes und unauffällig konfiguriertes Herz. Kein Hinweis auf Skelett-Metastasen.

Beurteilung:  
Unauffälliger Herz-Lungen-Befund. Kein Nachweis pulmonaler oder ossärer Filiae. Keine Befundänderung gegenüber der Voruntersuchung.

Mammadiagnostik:  
Zustand nach Silastik-Prothese links. Es wurde auf Wunsch der Patientin nur die kranio-kaudale Aufnahme exponiert. Auffälligkeiten sind hier neben der Prothese nicht zu erkennen.
Auf der rechten Seite fibrocystische Mastopathie mit grobscholligen Verkalkungen. Kein Hinweis auf ein malignes Geschehen. Keine Befundänderung gegenüber der Voruntersuchung vom 12.01.94. Die ergänzende Sonographie zeigt im Bereich der Prothese links keine Auffälligkeiten, im Bereich der rechten Mamma sind ebenfalls keine tumorverdächtigen Veränderungen festzustellen.

Beurteilung:  
Zustand nach subcutaner Mastektomie und Silastik-Prothese links. Kein Lokalrezidiv. Kein Zweittumor rechts.

Oberbauchsonographie  
Die Leber ist unauffällig, das Reflexmuster ist normal.
Lebermetastasen finden sich nicht. Die Gallenblase ist unauffällig.
Die übrigen Oberbauchorgane sind - soweit einsehbar - unauffällig. Im Bereich der Nieren zeigt sich eine normale Parenchym-Pyelon-Relation, eine normale Echodichte und kein Harnaufstau.

Gesamtbeurteilung:  
Weder im Bereich der operierten, noch der klinisch gesunden Brust, noch im Bereich der Lunge und des Abdomens sind tumor- oder metastasenverdächtige Veränderungen nachzuweisen.
Der die Patientin irritierende Tumormarker hat kein morphologisch faßbares Equivalent.

Letzte Änderung: 28.01.2008 17:45:07 Uhr