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Invasive Verfahren versus offene Biopsie

Invasive Verfahren versus offene Biopsie

Heute lässt sich jede Veränderung in der Mamma durch die oben genannten invasiven Verfahren abklären. Es ist also nicht nötig, zur Klärung eines Rundschattens oder gruppierter Verkalkungen primär eine offene Biopsie durchzuführen, wenn ein bösartiger Prozess nicht zuvor durch eine FNB oder FNA gesichert worden ist.
Die offene Biopsie ist aufwändig, mit einer erheblichen psychischen Belastung der Patientin verbunden (Narkose, Aufklärungsgespräch über Operationsverfahren usw.) und hat eine deutlich höhere Komplikationsrate. Bei allen anderen genannten Methoden sind kaum Komplikationen zu erwarten, allenfalls kleinere Blutergüsse, selten auch einmal Entzündungen oder allergische Reaktionen auf das örtliche Betäubungsmittel. Bei unseren bisher durchgeführten 15.000 FNAs und etwa 1.100 FNBs und Vakuumbiopsien haben wir diese Komplikationen nur äußerst selten gesehen. Einem Bluterguss beugen wir durch Anlegen eines Kompressionsverbandes für einige Stunden vor (nur bei FNB und VB). Die Untersuchung dauert etwa eine halbe Stunde und wird im Allgemeinen ambulant durchgeführt. Die Patientin kann danach alleine wieder nach Hause fahren. Es ist jedoch besser, wenn sie eine Begleitperson mitbringt.

Lassen Sie also erst operieren, wenn Sie die auffällige Veränderung in der Brust Ihrer Patientin/Ihres Patienten vorher durch die invasive Mammadiagnostik geklärt haben. So vermeiden Sie unnötige, kostenintensive und für die Patienten psychisch belastende Operationen. (vgl. Modellprojekt AOK/KV-Nordwürttemberg)

Die interventionellen Maßnahmen sind - außer der einfachen FNA und FNB tastbarer oder sonographisch sichtbarer Veränderungen - keine Pflicht-Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kostenübernahme muss die Patientin - sofern sie nicht privatversichert ist - vorher klären. Es ist diesbezüglich auf jeden Fall hilfreich, wenn Sie Ihrer Patientin eine genaue Auflistung der zu erwartenden Kosten und eine Begründung für die Notwendigkeit mitgeben, die sie dann bei ihrer Krankenkasse vorlegen kann.

Letzte Änderung: 25.01.2008 18:52:35 Uhr